Weiter Infos zum steuerlichen Hintergrund finden Sie beim Landesamt für Denkmalpflege
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Grundlage für die Förderung des "Stadtschloß Dillenburg" ist die Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7 i, 10 f, 11 b, 52 Abs. 21 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG), §§ 82 1 und 82 k der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Diese Bescheinigung wurde von der B+V bereits beim Landesamt für Denkmalpflege beantragt. Somit ist eine Sonderabschreibung in Höhe von 9% möglich.
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